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Ryanair-Gutschein: Gericht bestätigt lange Gültigkeit

Flugzeug von Ryanair Flugzeug von Ryanair
Ryanair: Gutschein muss länger gelten

Gerichtsurteil in Österreich zu einem Ryanair-Gutschein stärkt die Rechte von Konsumenten.

Gute Nachricht für Reisende, die einen Gutschein für eine Flugreise erhalten haben und nicht wissen, wie lange dieser gültig ist. Eine Klagenfurterin wandte sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Kärnten, nachdem ihr Ryanair-Gutschein über 250 Euro bereits nach acht Monaten als ungültig erklärt wurde. Die Fluglinie verweigerte eine Verlängerung oder nachträgliche Einlösung des Gutscheins, obwohl auf der Ryanair-Webseite eine Gültigkeit von 36 Monaten angegeben ist. Laut Auskunft eines Ryanair-Mitarbeiters sollte der Gutschein sogar nur ein Jahr gültig sein.

Klage gegen Ryanair erfolgreich

Nachdem eine außergerichtliche Einigung scheiterte, reichte der AK-Konsumentenschutz Klage ein. Das Gericht entschied zugunsten der Konsumentin: Ryanair musste den Wert des Gutscheins ersetzen. AK-Jurist Herwig Höfferer betont in einer Aussendung, dass laut Oberstem Gerichtshof (OGH) eine zeitliche Befristung von Gutscheinen grundsätzlich unzulässig ist. Gutscheine sind demnach in der Regel 30 Jahre lang gültig.

Ryanair-Gutscheine als beliebtes Geschenk

Gutscheine erfreuen sich seit Jahren wachsender Beliebtheit, da sie eine flexible Geschenkoption für Freundinnen, Freunde und Familie bieten. Doch Unsicherheiten bei der Einlösung und unterschiedliche Angaben zur Gültigkeit führen immer wieder zu Problemen. Das aktuelle Urteil stärkt die Rechte von Konsumentinnen und Konsumenten: Fluglinien und andere Anbieter dürfen die Einlösbarkeit von Gutscheinen nicht willkürlich zeitlich beschränken.

Fazit

Wer einen Gutschein erhält, sollte sich nicht von kurzen Fristen verunsichern lassen. Nach aktueller Rechtslage sind solche Befristungen in vielen Fällen unwirksam, und Konsumentinnen und Konsumenten können auf eine Einlösbarkeit von bis zu 30 Jahren pochen.

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