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Ryanair klagt Passagier auf Schadensersatz nach Flugumleitung

Ryanair Flugzeug beim Einsteigen von Passagieren Reisekompass Ryanair Flugzeug beim Einsteigen von Passagieren Reisekompass
Ryanair klagt Passagier Reisekompass Foto Lucas Davies unsplash

Ryanair macht Ernst beim Vorgehen gegen störende Passagiere.

Die irische Fluggesellschaft Ryanair hat am irischen Circuit Court eine Zivilklage gegen einen Passagier eingereicht, der im April 2024 den Flug FR7124 von Dublin nach Lanzarote erheblich gestört hat. Aufgrund seines Verhaltens musste der Flug nach Porto umgeleitet werden, was zu erheblichen Kosten und Beeinträchtigungen führte. Die Airline fordert von dem Passagier Schadensersatz in Höhe von 15.350 Euro.

Die Umleitung führte dazu, dass mehr als 160 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder eine Nacht in Porto verbringen mussten. Ryanair übernahm die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und die Bereitstellung eines Ersatzflugzeugs, um die Reisenden schließlich an ihr Ziel zu bringen. Zusätzlich fielen Gebühren für überschüssigen Treibstoff, Landekosten in Porto sowie portugiesische Anwaltskosten an. Laut Ryanair wären diese Kosten vermeidbar gewesen, hätte der Passagier nicht mit seinem Verhalten die Sicherheit an Bord gefährdet.

Ryanair mit null Toleranz

Die Fluggesellschaft verfolgt nach eigener Aussage eine strikte Null-Toleranz-Politik gegenüber störendem Verhalten an Bord und betont, dass solche Vorfälle nicht nur für erhebliche Kosten sorgen, sondern auch die Reiseerfahrung anderer Passagiere beeinträchtigen. Ein Sprecher von Ryanair erklärte, dass es inakzeptabel sei, wenn Reisende aufgrund des Fehlverhaltens Einzelner Zeit und Geld verlieren. Das Unternehmen erhofft sich von der Klage auch eine abschreckende Wirkung gegen zukünftige Vorfälle.

Ryanair listet Kosten penibel auf

In einer detaillierten Kostenaufstellung erläuterte Ryanair die Gesamtkosten der Umleitung, darunter 7.000 Euro für Übernachtungen, 2.500 Euro für Landegebühren und 1.800 Euro für Ersatzpersonal. Die Airline kritisiert zudem das Fehlen europaweiter Maßnahmen gegen störendes Verhalten, insbesondere in Zusammenhang mit übermäßigem Alkoholkonsum auf Flughäfen. Ryanair fordert Beschränkungen beim Verkauf von Alkohol in Flughafenterminals, etwa durch eine Begrenzung auf zwei Getränke pro Passagier.

Die Klage in Irland wurde notwendig, da sowohl der Passagier als auch das betroffene Flugzeug in Irland registriert sind. Ryanair ruft die EU-Behörden auf, strengere Regelungen einzuführen, um die Sicherheit an Bord von Flugzeugen zu gewährleisten und Fluggesellschaften vor finanziellen Verlusten durch solches Verhalten zu schützen.

Übersicht der entstandenen Kosten für Ryanair:

  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten: 7.000 Euro
  • Lande- und Abfertigungsgebühren in Porto: 2.500 Euro
  • Kosten für Ersatzpersonal: 1.800 Euro
  • Überschüssiger Treibstoff: 800 Euro
  • Verlust durch entgangene Inflight-Verkäufe: 750 Euro
  • Anwaltskosten: 2.500 Euro

Die Gesamtkosten belaufen sich auf 15.350 Euro, die Ryanair nun im Rahmen der Zivilklage zurückfordern möchte.

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