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Brände auf Rhodos: Was Urlauber beachten sollten

Wegen der Waldbrände auf Rhodos mussten auch Touristen evakuiert werden.
Waldbrände Rhodos Sommer 2023 Waldbrände Rhodos Sommer 2023
Waldbrände Rhodos Sommer 2023

Wegen der Brände auf Rhodos mussten auch Touristen evakuiert werden.

Die Brände auf der griechischen Insel dominieren weiterhin die Schlagzeilen – Urlauber mussten ebenso wie die einheimische Bevölkerung vor den Flammen flüchten. Tausende mussten in Notquartieren unterkommen, ehe sie ihren Heimflug antreten konnten. Zum Teil gab es chaotische Szenen.

Seitens der Urlauber wurden auch manche Reiseveranstalter kritisiert, die offenbar trotz drohender Brände noch Reisende auf die Insel brachten. Zudem reagierten manche Veranstalter spät oder gar nicht. Fernsehreportagen zeigten verärgerte, verängstigte Urlauber.

Tatsache ist, dass etwa TUI offenbar das eigene Verhalten überdenkt: Man habe die „aktuelle Lage neu bewertet“, heißt es ein einer Aussendung vom 24. Juli. Demnach wurden Buchungen von TUI-Reisen nach Rhodos bis inklusive 28. Juli storniert; die Flugzeuge würden ohne neue Urlauber auf die Insel fliegen, um die dort noch stationierten Reisenden zurückzubringen. Wer jetzt ein Buchung bis inklusive 30. Juli hat, kann laut TUI kostenlos umbuchen. Buchungen in den südöstlichen Teil der Insel, wo die Feuer heftig wüten, wurden überhaupt bis inklusive 30. Juli storniert.

TUI hatte nach eigenen Angaben rund 39.000 Gäste auf der Insel, von denen 7.800 von der Situation betroffen wären, heißt es in einer Aussendung.

Was können und sollen Urlauber generell tun?

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat zusammengefasst, welche rechtlichen Möglichkeiten Urlauber haben:

Den Veranstalter einer Pauschalreise (also Buchung von Flug und Hotel zusammen) trifft eine sogenannte „Beistandspflicht“, das umfasst unter anderem die Hilfe bei Evakuierung und die Organisation eines Ersatzflugs. Ist der Rückflug zum vereinbarten Termin nicht möglich, muss der Veranstalter ein Quartier stellen, bis zu 3 Nächte ohne zusätzliches Entgelt.

Haben Urlauber Anspruch auf Schadenersatz?

Der VSV meint: Da Reiseveranstalter an den Waldbränden kein Verschulden trifft, haben Reisende keinen Anspruch auf Schadenersatz, beispielsweise für verlorenes Gepäck. Allerdings könnten Urlauber nach der Rückkehr Ansprüche auf Preisminderung geltend machen.

Was tun, wenn meine Reise kurz bevorsteht?

Wer nun knapp vor dem Antritt seiner Reise steht, kann wegen „Wegfalles der Geschäftsgrundlage“ den kostenlosen Rücktritt vom Pauschalreisevertrag erklären oder aber ein Umbuchungsangebot des Veranstalters annehmen. Wichtig: Alles schriftlich festhalten bzw. beanspruchen! Unser Tipp: Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, bei dieser um Rat fragen bzw. um anwaltlichen Beistand bitten.

Was ist mit Individualreisenden?

Wer seine Urlaubsreise selbst organisiert hat und daher getrennte Buchungen für Hotel und Flug hat, kann sich nicht auf das Pauschalreisegesetz berufen und muss sich in diesem Fall selbst helfen.

Was ist, wenn ich nicht zur Arbeit erscheinen kann?

Der Gewerkschaftsbund (ÖGB) erklärt, was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem solchen Fall tun können: Wenn der Rückflug überraschend gestrichen wurde, sei es das Wichtigste, umgehend den Arbeitgeber zu informieren, rät der ÖGB. Dabei sei es egal, ob man zu spät oder gar nicht in die Arbeit kommen kann. Eine solche Verständigung kann per Telefon, E-Mail oder andere Kommunikationskanäle wie WhatsApp – sofern diese in der Firma üblich sind – durchgeführt werden. Wer das unterlässt, muss unter Umständen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Entlassung rechnen. Wer aber wegen eines stornierten Fluges nicht rechtzeitig in die Arbeit kommen kann und darüber Bescheid gegeben hat, braucht keine Konsequenzen fürchten. Kehrt man unverschuldet verspätet aus dem Urlaub zurück, muss man sich auch keine zusätzlichen Urlaubstage nehmen, denn liegt ein Dienstverhinderungsgrund vor.

Notfallnummern

  • Notfallnummer in Griechenland: 112
  • Das österreichische Außenministerium hat folgende Notfallnummern für Urlauber eingerichtet: +43 190 115 4411
  • Österreichische Botschaft in Athen: +30 69442 78 148
  • Das Deutsche Auswärtige Amt hat für deutsche Staatsangehörige folgende Notrufnummer eingerichtet: mobil 0030 / 693 – 23 381 53  bzw. 0030 / 697 – 22 334 89
  • Schweizer Konsulat in Athen: Zentrale +30 224 103 61 55 bzw. mobil +30 694 737 6305
  • Griechischer Katastrophenschutz: +30 210 368 1259

Foto oben: Matt Howard via Unsplash

 

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