Österreich

Reisen nach dem Lockdown: Was ist nun erlaubt?

Reisen nach dem Lockdown: Seit Montag, den 13. Dezember, sind Reisen sind wieder möglich.

Der Lockdown in Österreich ist vorbei – zumindest für Geimpfte und Genesene: Am Montag, den 13. Dezember, wurde der Lockdown aufgehoben. Handel und sogenannte körpernahe Dienstleister (also z.b. Friseure) dürfen wieder aufsperren. Auch Restaurants und Hotels in Österreich haben wieder geöffnet, ebenso Weihnachts- und Adventmärkte.

Zwei Ausnahmen: In Wien öffnen die Restaurants und Hotels erst ab 20. Dezember. Und das allgemeine Ende des Lockdowns gilt noch nicht in Oberösterreich, wo der Lockdown noch bis 17. Dezember gilt. In diesem Bundesland waren die Infektionszahlen besonders hoch und es gibt nach wie vor viele Impfverweigerer. 

Diese Regeln gelten außerdem:

  • FFP2-Masken sind in geschlossenen Räumen vorgeschrieben, das gilt etwa auch für Skigondeln.
  • Nachtgastronomie inklusive Aprés-Ski bleibt verboten.
  • Wer nicht geimpft und nicht genesen ist, bleibt überhaupt weiter im Lockdown. Ab Februar soll es eine Impflicht in Österreich geben.
  • Zutritt zu Restaurants, Handelsgeschäften etc. ist nur mit gültigem 2G-Nachweis möglich.

Was bedeutet das fürs Reisen? Reisen innerhalb Österreichs sind nun wieder möglich. Das könnte für viele Regionen das wichtige Weihnachtsgeschäft retten. Allerdings ist die Zurückhalten der Reisenden noch groß.

Auslandsreisen sind ebenfalls erlaubt, auch Flugreisen. Wichtig ist aber, die Bestimmungen des jeweiligen Landes zu beachten:

  • Italien: 3G-Nachweis nötig (Impfung, Genesung oder Test)
  • Deutschland: Unterschiedliche Vorgaben für Reisen aus Hochrisiko-, Virusvarianten- und sonstigen Gebieten. Nötig sind für Österreicher 2G-Nachweis und eine digitale Reiseanmeldung. Aktuelle Übersicht hier.
  • Slowakei: Impfung und Registrierung nötig.
  • Ungarn: Kein Nachweis nötig, außer für Flugreisende 3G-Nachweis

Für die Einreise nach Österreich gilt nun folgendes: 2,5-G-Nachweis ist nötig (Impfung, Genesung oder PCR-Test). Pendler aus anderen Ländern, die in Österreich arbeiten, benötigen einen 3-G-Nachweis (Impfung, Genesung oder Test, es reicht hier auch ein Antigentest).

Der Aufenthalt im eigenen Ferienhaus in Österreich (oder Ferienwohnung bzw. Zweitwohnsitz) ist nun ohne Einschränkungen wieder erlaubt.

Foto oben Matthias Betz via Unsplash

Natalie Weiß

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