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Lockdown und Reisen: Was ist in Österreich nun erlaubt?

Seit Montag, den 22. November, gibt es in Österreich wieder einen Lockdown. Was bedeutet das für Reisen?

Österreich hat wieder zugesperrt: Seit Montag, 22. November, ist ein neuerlicher, landesweiter Lockdown in Kraft. Grund dafür sind die steigenden Infektionszahlen und die hohe Belastung der Gesundheitseinrichtungen. Der Lockdown bedeutet unter anderem ganztägige Ausgangsbeschränkungen. Ausnahmen sind berufliche Wege (etwa die Fahrt zum Arbeitsplatz), dringende Einkäufe, Erholung im Freien und wichtige Erledigungen (etwa Pflege von Angehörigen, Arztbesuche, Behördenwege etc.). In allen geschlossenen Räumen, also auch in Büros etc., ist eine FFP2-Maske verpflichtend zu tragen. Der Lockdown wird voraussichtlich für 20 Tage gelten, zumindest für Geimpfte – für Ungeimpfte könnte es noch bis in den Jänner oder sogar Februar hinein weitergehen.

Was bedeutet das jetzt aber nun fürs Reisen? Prinzipiell sind ja Fahrten oder Spaziergänge zur Erholung erlaubt, das gilt dann auch für Ausflüge etc. im Inland. Allerdings haben Hotels ebenso wie Restaurants und etwa auch Thermen geschlossen. Eine Reise innerhalb Österreichs macht daher keinen Sinn. Auch Campingplätze dürfen nicht betreten werden. Ausgenommen sind Dienstreisen – hier nutzen manche Reisende diese „Lücke“.

Auslandsreisen sind aber erlaubt, auch Flugreisen. Problematisch könnte höchstens die Fahrt zum Flughafen sein, aber laut Rechtsexperten wird das in der Praxis kaum geahndet werden. Wichtig ist aber, die Bestimmungen des jeweiligen Ziellandes zu beachten. Derzeit (Stand 23. November) ist die Einreise für Österreicher in alle Nachbarländer möglich:

  • Italien: 3G-Nachweis nötig
  • Deutschland: 3G-Nachweis UND digitale Reiseanmeldung nötig
  • Slowakei: Impfung und Registrierung nötig.
  • Ungarn: Kein Nachweis nötig, außer für Flugreisende 3G-Nachweis

Für die Einreise nach Österreich gilt nun folgendes: 2,5-G-Nachweis ist nötig (Impfung, Genesung oder PCR-Test). Pendler aus anderen Ländern, die in Österreich arbeiten, benötigen einen 3-G-Nachweis (Impfung, Genesung oder Test, es reicht auch ein Antigentest).

Der Aufenthalt im eigenen Ferienhaus in Österreich (oder Ferienwohnung bzw. Zweitwohnsitz) ist prinzipiell erlaubt. Wer derzeit in einem Hotel auf Urlaub ist, kann bis zum Ende des gebuchten Zeitraums noch dort bleiben – offensichtlich werden die meisten Hotels aber jetzt zusperren und Gäste daher heimschicken.

Foto oben von Jens Maes via Unsplash

 

Natalie Weiß

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