Wegen des Coronavirus müssen Reisende derzeit oft ihre Flugbuchungen ändern – die AUA und andere Airlines der Lufthansa-Gruppe machen nun kostenfreie Neubuchung bis Ende März möglich.
Die Medien sind derzeit voll von Meldungen über die Ausbreitung des Coronoavirus – und die Auswirkungen sind auch im Tourismus spürbar. So dürfen österreichische und deutsche Reisende ja im Moment nicht nach Israel einreisen. Nun hat die Fluglinie AUA bekannt gegeben, erweiterte Umbuchungsmöglichkeiten anzubieten. Damit sollen die „aktuellen Entwicklungen rund um die Verbreitung des Coronavirus und die damit verbundenen Unsicherheiten der Fluggäste“ heißt es in einer Aussendung der AUA. Die neuen Regelungen gelten für bereits bestehende und auch für zukünftige Buchungen auf dem weltweiten Streckennetz der AUA. Davon unabhängig können Passagiere, deren Flug aufgrund des Coronavirus gestrichen werden sollte, ohnehin kostenfrei umbuchen oder sie erhalten auf Wunsch eine Erstattung.
Coronavirus: Umbuchung möglich
Was bietet die AUA und parallel dazu die weiteren Airlines der Lufthansa-Gruppe (also Lufthansa, Swiss, Brussels Airlines und Air Dolomiti) konkret an? Erstens kann für neu gebuchte Flüge eine kostenlose Umbuchung bis 31. März 2020 durchgeführt werden; bis Ende dieses Jahre können also andere Flüge gebührenfrei ausgewählt werden. Das könnte interessant sein, wenn beispielsweise weitere Länder vorläufige Einreiseverbote aufstellen und der gewählte Flug im Moment keinen Sinn hat. Zweitens können bereits bestehende Flüge (alle, die vor dem 5. März gebucht wurden), die ein Abflugdatum vor dem 30. April 2020 haben, ebenfalls kostenlos umgebucht werden.
Destination darf nicht geändert werden
Das „Kleingedruckte“ bei diesen Bestimmungen sollte aber beachtet werden: Abflug- und Zielflughafen müssen bei den neuen Regelungen, die auch für die anderen Airlines der Lufthansa-Gruppe gelten, identisch sein. Die Destination kann also nicht geändert werden – das finden wir nicht optimal gelöst. Denn wer jetzt beispielsweise nach Paris fliegen wollte, würde vielleicht im Herbst lieber ein anderes Ziel auswählen. Weiters gilt laut AUA: Sollte der ursprüngliche Tarif beim neu gewählten Reisedatum nicht mehr verfügbar sein, muss ein entsprechender Differenzbetrag auf den nächstmöglichen Tarif bezahlt werden.
Foto oben: Jacek Dylag via Unsplash