Flugzeug der Air Berlin (Bigstock / Gudella)

Forderungen an insolvente deutsche Fluglinie können bis 1. Februar gestellt werden.

Seit dem 27. Oktober gibt es die Air Berlin nicht mehr – an diesem Tag ist der letzte Flug dieser Fluglinie durchgeführt worden. Schon im August hatte die chronisch finanzmarode Unternehmen die Insolvenz angemeldet. Zunächst war auch Niki Lauda unter den Interessenten, nun hat sich die Lufthansa 80 der insgesamt 130 Jets gesichert; an den weiteren soll Easyjet interessiert sein. Für die Mitarbeiter von Air Berlin hingegen sieht es nicht wirklich günstig aus, wie das Handelsblatt berichtet.

Was bedeutet die Insolvenz aber für die tausenden Kunden, die bereits Flüge gebucht hatten? Laut einer Aussendung der Arbeiterkammer Steiermark ist prinzipiell noch bis zum 1. Februar 2018 Zeit, um Ansprüche kostenlos geltend zu machen – und zwar müssen diese an den Insolvenzverwalter der Air-Berlin-Gruppe (Details unten) geschickt werden; dazu müssen unter anderem Flugpreis und Kontodaten angegeben werden.

Allerdings sind die Aussichten, einen Großteil des bezahlten Betrags zurück zu bekommen, äußerst gering. Es ist eher damit zu rechnen, dass nur ein geringer Prozentsatz überwiesen wird. Der einzige Trost: Andere Fluglinien bieten für Reisende, deren Rückflug mit Air Berlin (bis 15. November) annuliert wurde, spezielle Konditionen.

Insolvenzverwalter Air Berlin: 

Air Berlin Gruppe / Lucas Flöther
Postfach 10 30 10
18005 Rostock, Deutschland

Angaben für Insolvenzforderungen: 

  • Flugpreis
  • Begründung der Forderung (Annullierung des Fluges etc.)
  • Höhe der Forderung
  • Kontodaten
  • Angaben zum Flug
  • evt. Air-Berlin-Beschwerdenummer

Link-Tipp: Weitere Infos beim Europäischen Verbraucherzentrum.

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