FFP2-Maske bei AUA ab 25. Jänner verpflichtend (Foto: (C) Austrian Airlines_Florian Schmidt)

Die österreichische Fluglinie AUA schreibt ab Mo, 25. Jänner, ihren Passagieren das Tragen einer FFP2-Maske vor.

Kein AUA-Flug ohne FFP2-Maske. Die neue Regelung gilt ab 25. Jänner an Bord von Flugzeugen und auch für alle österreichischen Flughäfen. Dafür wurden die sogenannten Allgemeinen Beförderungsbedingungen angepasst. Dies ist notwendig, weil laut der Notmaßnahmenverordnung der österreichischen Bundesregierung eine solche FFP2-Maske für Massenbeförderungsmittel vorgeschrieben wird. Die neue Regelung der AUA gilt vorläufig bis 3. Februar, könnte aber bei Bedarf verlängert werden.

Die Passagiere müssen die FFP2-Maske selbst mitbringen; wer es möchte, kann natürlich auch höherwertige FFP3-Masken tragen. Die Regelung gilt auch für die AUA-Crew. Für Schwangere und Kinder zwischen 6 und 14 Jahren reicht wie bisher ein „normaler“ Mund-Nasen-Schutz, Kinder unter 6 Jahren brauchen gar keinen Schutz. Ebenfalls keine Maske brauchen Passagiere, die aus gesundheitlichen Gründen davon ausgenommen sind – dafür müssen sie aber ein ärztliches Attest auf einem Formblatt der AUA vorlegen, das in den vergangenen 48 Stunden ausgestellt wurde. Es kann hier heruntergeladen werden. Die aktuellen Einreisebestimmungen für verschiedene AUA-Destinationen kann man sich hier ansehen.

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