Follow

Keep Up to Date with the Most Important News

By pressing the Subscribe button, you confirm that you have read and are agreeing to our Privacy Policy and Terms of Use
Buy Now

Flugausfall: Airlines müssen auch Provision bezahlen

Weitreichendes Urteil des EuGH zu Entschädigungen nach Flugausfall.
Flugausfall Entschädigung Reisekompass Flugausfall Entschädigung Reisekompass
Anzeigetafel am Airport (F: Pixabay / rhythmuswege)

Weitreichendes Urteil des EuGH zu Entschädigungen nach Flugausfall: Fluglinie muss auch Provision des Drittanbieters an Passagiere überweisen.

Flugausfälle kommen gar nicht so selten vor: Derzeit muss beispielsweise Ryanair an die 150 Flüge streichen, weil das Personal in Deutschland streikt. Alleine bei Flügen nach und in Deutschland gab es im von Jänner bis August dieses Jahres beinahe 19.000 Ausfälle. Passagieren erhalten Entschädigungen von bis zu 600 Euro, wenn ein Flug annulliert wurde. Es war allerdings bisher unklar, wie es mit der Provision von Drittanbietern aussieht. Wenn also jemand einen Flug über eine Online-Plattform wie Expedia oder Opodo gebucht hatte, gab es bisher kaum Chancen auf Vergütung der Vermittlungsgebühren.

Provision wird bezahlt

Das ändert sich nun mit einem Schlag: Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil bestimmt, dass einer deutschen Familie von der Airline auch die besagte Provision zurückbezahlt werden muss. Konkret ging es um einen Flug nach Portugal, der nicht stattgefunden hat. Die spanische Fluggesellschaft Vueling wollte aber nur den tatsächlichen Ticketpreis von rund 1100 Euro überweisen, um die Provision von knapp 80 Euro wäre die Familie umgefallen. Der EuGH hat nun aber entschieden, dass Vueling auch diesen Betrag zahlen muss.

Advertisement

Entschädigung bei Ausfall

Laut EU-Recht stand schon bisher fest, dass Passagiere bei gestrichenen Flügen oder bei Verspätungen von mehr als drei Stunden bis zu 600 Euro bekommen. Davon abgesehen muss die Airlines die Passagiere rechtzeitig informieren und alternative Transportwege anbieten, etwa mittels der Bahn. Entschädigungen gibt es aber nur, wenn keine „außergewöhnlichen“ Gründe für den Flugausfall gelten, also etwa Naturkatastrophen.

Autor

Add a comment

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Keep Up to Date with the Most Important News

By pressing the Subscribe button, you confirm that you have read and are agreeing to our Privacy Policy and Terms of Use
Advertisement
Copy link