Funkberechtigung Kroatien

Wer in Kroatien ein Boot steuern möchte, braucht auch eine Funkberechtigung.

Um ein Boot in Kroatien steuern zu dürfen, braucht es den „Boat Skipper B“, auch Küstenpatent genannt. Darin ist seit dem jahr 1998 auch die VHF-Funkberechtigung inkludiert. Der Hintergrund: Wenn sich am Schiff ein Seesprechfunkgerät befindet, braucht es auch die entsprechende Berechtigung, dieses bedienen zu dürfen. Wer also nach 1998 seinen Bootsschein für Kroatien absolviert hat, verfügt bereits über diese Genehmigung der Behörden.

Anders sieht es für jene Bootsfreunde aus, die vor 1998 den Bootsführerschein gemacht haben, also beispielsweise noch im damaligen Jugoslawien. Auch die Inhaber internationaler Scheine – darunter SBF (Sportbootführerschein See) oder österreichische Scheine – müssen aufpassen: Sie verfügen nicht über die Funkberechtigung für Kroatien.

Die Lösung: Die nötige UKW-Funkprüfung ist in Kroatien recht einfach zu absolvieren. Noch einfacher ist es für die Inhalber jener älteren Bootsführerscheine, die über eine extra Funkberechtigung („Mornar Motorist + Radiotelephone Operator„) verfügen – sie können ihre Scheine rasch auf den „Boat Skipper B“ oder auch „Boat Skipper C“ (Amtsarzt nötig) umschreiben lassen, dafür wird eine Gebühr fällig. Wer nur über „Mornar Motorist“ ohne extra Funkberechtigung verfügt, muss eine Zusatzprüfung absolvieren.

Bonus für Reisekompass-Leser

Diverse Anbieter, die auch Küstenpatent-Pakete anbieten, helfen dabei – beispielsweise Laguna Nautika in Porec, dabei ist kein Kursbesuch nötig: die Funkprüfungen sind jeden Samstag möglich, das Funkzertifikat wird dann gleich ausgestellt. Wenn du als Reisekompass-Leser bzw. -Leserin die Funkprüfung bei Laguna Nautika ablegen möchtest, bekommst du einen Rabatt von 10 Euro – dazu bei der Buchung einfach den Code „reisekompass.at“ angeben.

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