Nach dem Ausbruch des Mount Agung auf Bali stellt sich die Frage: Können Reisen storniert werden und was sollte beachtet werden?
Rund 100.000 Einwohner der Insel Bali sind in den vergangenen Tagen aus dem Gebiet rund um den Mount Agung geflohen: Der Vulkan droht auszubrechen, es kam schon zu kleineren Eruptionen und über dem Berg hingen gewaltige Rauchwolken. Was für die Bevölkerung von Bali lebensbedrohlich ist, ist für Touristen in den meisten Fällen immerhin nur unangenehm: Flüge wurden gestrichen, tausende Reisende sitzen auf der Insel fest – darunter laut Schätzungen auch an die 600 Österreicher. Flüge sind während eines Vulkanausbruchs verboten, der Ausbruch des Eyjafjallajökull auf Island hatte im Jahr 2010 den Flugverkehr in Europa für mehrere Tage völlig lahmgelegt. Der Grund: Die Asche könnte Triebwerke lahmlegen.
Reisende stellen sich nun aber die Frage: Kann ich meinen Urlaub wegen eines solchen Ereignisses stornieren? Und wenn ja, welche Kosten muss ich übernehmen? Der Autofahrerklub Öamtc hat nun die rechtliche Lage analysiert – und eine gute Nachricht parat: Kostenfreies Storno ist bei Pauschalreisen möglich, wenn diese aufgrund höherer Gewalt wie eben ein Vulkanausbruch, unzumutbar ist. Verena Pronebner, Juristin beim Öamtc, weist allerdings auf wichtige Details hin: Das sei nur dann möglich, wenn der Beginn der Reise und die Gefahrensituation „zeitlich eng beieinander liegen“; außerdem müsste die Reise in die betroffene Region führen. Es sei sinnvoll, vor der Reise Kontakt mit dem Veranstalter aufzunehmen und nach Alternativen zu suchen. Touristen, die auf eigene Faust unterwegs sind, können ihren Flug stornieren, wenn beispielsweise eine Landung am Zielflughafen nicht möglich ist.
Was passiert, wenn Reisende vor Ort betroffen sind, also beispielsweise nicht heimfliegen können? Laut Öamtc müsste dann der Veranstalter für den Rücktransport sorgen und auch dessen Kosten übernehmen.